Rundlauf

Winterreifenpflicht in Frankreich: Loi Montagne, Zonen, Bußgelder

In 34 Bergdepartements gilt vom 1. November bis 31. März die Loi Montagne: Winterreifen mit Alpine-Symbol oder Ketten an Bord. M+S allein genügt seit 2024 nicht mehr.

Annika Berger, Dipl.-Ing., Kfz-Sachverständige. Stand 29.10.2026, ohne Gewähr; maßgeblich sind die nationalen Vorschriften.

Verschneite Passstraße in den französischen Alpen unter klarem Winterhimmel

Frankreich Pflicht im Zeitraum

In den per Präfekturerlass festgelegten Gemeinden von 34 Bergdepartements müssen Pkw vom 1. November bis 31. März vier Winterreifen fahren oder Schneeketten beziehungsweise Schneesocken für mindestens zwei Antriebsräder mitführen. Die Zonen sind mit den Schildern B58 und B59 markiert.

Zeitraum
1. November bis 31. März
Mindestprofil Winterreifen
3,5 mm
Anerkannte Kennzeichnung
Nur 3PMSF (Alpine-Symbol); reine M+S-Reifen gelten seit 1. November 2024 nicht mehr
Schneeketten
Mitgeführte Ketten oder Schneesocken sind die Alternative zu Winterreifen; bei Schnee müssen sie an die Antriebsräder, höchstens 50 km/h
Spikes
Erlaubt vom Samstag vor dem 11. November bis zum letzten Sonntag im März, Tempolimit 90 km/h, Hinweisschild am Heck; Präfekten können die Daten ändern
Bußgeld
135 Euro, die Weiterfahrt kann untersagt werden

Betroffen sind Alpen, Pyrenäen, Massif Central, Jura, Vogesen und Korsika, aber nie ein ganzes Departement. Mietwagen müssen in diesen Zonen ebenfalls ausgerüstet sein; fragen Sie beim Vermieter nach Ketten.

34 Departements sind betroffen, aber in keinem gilt die Pflicht für das ganze Departement. Die Loi Montagne trifft Gemeinden, nicht Landkarten. Wer vom 1. November bis 31. März durch eine ausgewiesene Berggemeinde fährt, braucht vier Winterreifen mit Alpine-Symbol oder muss Ketten beziehungsweise Schneesocken für mindestens zwei Antriebsräder im Wagen haben. Die Schilder B58 und B59 markieren Beginn und Ende einer Zone. Betroffen sind Alpen, Pyrenäen, Massif Central, Jura, Vogesen und Korsika.

Das Alltagswissen über Reifen hilft dabei nur zum Teil, denn die französische Regel hat eigene Stolperstellen. Wo sie liegen und welche Ausrüstung vor der Abfahrt ins Auto gehört, steht unten.

Zeitraum und Auslöser: festes Datum, Zone nach Gemeinde

Anders als die deutsche Regel kennt Frankreich einen festen Zeitraum, der nicht vom Wetter abhängt: 1. November bis 31. März. Wo er gilt, legt der Präfekt per Erlass fest, Gemeinde für Gemeinde. In den Vogesen, im Jura, in den Alpen und in den Pyrenäen liegen Orte mit Zonenschild neben Orten ohne. Maßgeblich ist das Schild, nicht die Landkarte.

Auch ohne Schnee gilt die Ausrüstungspflicht in der Zone. Wer an einem sonnigen Januartag zur Skistation fährt, braucht sie deshalb genauso wie bei Schneetreiben.

Profil und Kennzeichnung: nur 3PMSF zählt

Seit dem 1. November 2024 ist ausschließlich das Alpine-Symbol (3PMSF) ein gültiger Nachweis. Reine M+S-Reifen gelten in den Zonen nicht mehr, auch wenn sie neu sind. Das Mindestprofil beträgt 3,5 mm. Wer bei Winterreifen auf das Bergpiktogramm mit Schneeflocke achtet, hat die Kennzeichnung automatisch erledigt. In Deutschland ist es dasselbe Zeichen, wie die Winterreifenpflicht in Deutschland beschreibt.

Ketten und Spikes: Mitführen genügt, Spikes mit Tempo 90

Mitgeführte Ketten oder Schneesocken sind die Alternative zu Winterreifen. Bei Schnee müssen sie an den Antriebsrädern sitzen, mit höchstens 50 km/h. Für Reisende mit Sommerreifen ist das der unkomplizierteste Weg, vorausgesetzt, die Ketten passen zur Reifengröße.

Spikereifen sind vom Samstag vor dem 11. November bis zum letzten Sonntag im März erlaubt. Es gilt Tempo 90, am Heck gehört ein Hinweisschild hin. Die Präfekten können diese Daten ändern.

Bußgeld und Kontrolle: 135 Euro, Weiterfahrt untersagt

Genannt wird ein Bußgeld von 135 Euro, dazu kann die Weiterfahrt untersagt werden. Amtlich bestätigt ist dieser Betrag nicht, und in den ersten Wintern nach der Einführung berichteten französische Medien von zurückhaltender Verfolgung. Darauf sollten Sie sich nicht verlassen: Ein Anspruch auf Nachsicht ergibt sich daraus nicht, und ein Weiterfahrverbot kostet im Skiurlaub mehr als jedes Bußgeld.

Im Dezember 2025 prüfte ich in Esslingen den Reifensatz eines Skoda Kodiaq, der in den Weihnachtsferien nach Savoyen sollte. Ganzjahresreifen von 2019, 5,8 mm Profil, auf der Flanke „M+S“. Der Besitzer hielt den Satz für allwettertauglich. Ein Alpine-Symbol fehlte, und seit November 2024 reicht das in den Zonen nicht mehr. Er kaufte im Zubehörhandel Schneesocken für die Antriebsräder und lag damit richtig.

Ein M+S auf der Flanke fühlt sich nach Winter an und ist es in den französischen Zonen seit November 2024 nicht mehr. Schneesocken sind dann die günstigste Absicherung.
Annika Berger, Kfz-Sachverständige

Anreise aus Deutschland: Route und typische Fehler

Für Fahrer aus Baden-Württemberg liegt das Elsass vor der Haustür: Strasbourg, Colmar, dann hinauf in die Vogesen zum Col de la Schlucht. Ähnlich nah liegt der Jura bei Basel und Genf. Wer von Genf nach Chamonix oder Savoyen fährt, kommt aus einem Land ohne Pflicht in eine Zone mit Pflicht. Wie das in der Schweiz aussieht, beschreibt die Winterreifenpflicht in der Schweiz. Wer weiter nach Italien will, etwa durch den Mont-Blanc-Tunnel, findet die Regeln bei der Winterreifenpflicht in Italien.

Mietwagen müssen in den Zonen genauso ausgerüstet sein wie Privatwagen, und Vermieter übergeben Ketten nicht automatisch. Fragen Sie bei der Übernahme danach. Typische Fehler:

  • Der Reifen trägt „M+S“, aber kein Alpine-Symbol
  • Schneesocken nur an einem Rad statt an der Antriebsachse
  • Ketten, die nie zur Probe aufgezogen wurden
  • Annahme, die ganze Region sei Zone, obwohl nur einzelne Gemeinden betroffen sind

Fahren Sie über Frankreich hinaus, bringt der Reise-Check alle Stationen mit Ihrem Reisedatum zusammen. Die Tabelle aller Länder steht bei der Winterreifenpflicht in Europa.

Die Regeln auf einen Blick

RegelWert
Zeitraum1. November bis 31. März
Geltungsbereichausgewiesene Gemeinden in 34 Bergdepartements
Kennzeichnungnur 3PMSF (Alpine-Symbol)
Mindestprofil3,5 mm
AlternativeKetten oder Schneesocken für mindestens zwei Antriebsräder
SpikesSamstag vor dem 11. November bis letzter Sonntag im März, 90 km/h
Bußgeld135 Euro, Weiterfahrt kann untersagt werden

Stand Oktober 2026, ohne Gewähr, maßgeblich sind die nationalen Vorschriften.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht in ganz Frankreich?

Nein, nur in den ausgewiesenen Gemeinden von 34 Bergdepartements. Die Schilder B58 und B59 markieren die Zonen. In der Ebene oder an der Küste brauchen Sie weder Winterreifen noch Ketten.

Reichen Schneesocken statt Winterreifen?

Ja. Es genügt, Ketten oder Schneesocken für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen. Bei Schnee müssen sie montiert sein, höchstens 50 km/h sind erlaubt.

Darf ich mit Ganzjahresreifen fahren?

Mit Alpine-Symbol ja. Ganzjahresreifen, die nur „M+S“ tragen, genügen in den Zonen seit dem 1. November 2024 nicht mehr. Dann bleiben Ketten oder Schneesocken als Ersatz.