Winterreifenpflicht in Deutschland: Regeln, Alpine-Symbol, Bußgelder
Einen Stichtag gibt es nicht, das Wetter löst die Pflicht aus. Seit 1. Oktober 2024 zählt nur noch das Alpine-Symbol, ein M+S-Zeichen allein genügt nicht mehr.

Deutschland Situative Pflicht
Nach § 2 Abs. 3a StVO sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen an allen Rädern Pflicht. Einen festen Zeitraum gibt es nicht, die Pflicht gilt das ganze Jahr, sobald das Wetter es verlangt.
- Zeitraum
- Kein fester Zeitraum
- Mindestprofil Winterreifen
- 1,6 mm
- Anerkannte Kennzeichnung
- Nur Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke); reine M+S-Reifen gelten seit 1. Oktober 2024 nicht mehr
- Schneeketten
- Pflicht nur bei Verkehrszeichen 268, dann höchstens 50 km/h; sie ersetzen die Winterreifen nicht
- Spikes
- Verboten, einzige Ausnahme ist das kleine deutsche Eck zwischen Lofer und Bad Reichenhall
- Bußgeld
- 60 Euro und 1 Punkt, bei Behinderung 80 Euro, bei Gefährdung 100 Euro, nach Unfall 120 Euro; der Halter zahlt zusätzlich 75 Euro und 1 Punkt
Die Regel gilt auch für ausländische Fahrzeuge und Mietwagen. Wohnmobile über 3,5 t gelten als Pkw und brauchen Winterreifen an allen Rädern, Lkw über 3,5 t an Antriebs- und Lenkachsen; Motorräder sind ausgenommen.
60 Euro und ein Punkt in Flensburg: So viel kostet es, wenn die Polizei Sie bei Schneematsch mit Sommerreifen anhält. Behindern Sie andere, sind es 80 Euro, nach einem Unfall 120. Die Regel steht in § 2 Abs. 3a StVO und kennt keinen Stichtag. Sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrschen, brauchen Sie Winterreifen an allen Rädern. Seit dem 1. Oktober 2024 zählt dafür nur noch das Alpine-Symbol.
Die Grundlagen zu Reifen erklären wir an anderer Stelle. Hier geht es um die deutsche Regel und um ihre Folgen nach einem Unfall.
Zeitraum und Auslöser: Das Wetter bestimmt den Tag
Die deutsche Pflicht ist situativ. Sie gilt das ganze Jahr, greift aber nur bei bestimmten Wetterlagen. Auf trockener Autobahn dürfen Sie im Dezember legal mit Sommerreifen fahren, auf einer Brücke mit Reifglätte im Mai nicht. Das klingt bequem und hat einen Haken: Morgens um sechs wissen Sie nicht, ob Sie um acht noch auf trockenem Asphalt rollen.
Ich halte mich an die Faustformel „von Oktober bis Ostern“. Ob die Lage ein Auslöser ist, beurteilt im Streitfall die Polizei vor Ort, nicht der Fahrer. Was beim Kauf von Winterreifen zählt, steht auf der Seite dazu.
Profil und Kennzeichnung: Alpine-Symbol, 1,6 mm, Aufkleber
Das Alpine-Symbol zeigt einen Berg mit drei Spitzen, in dem eine Schneeflocke steht, geprägt in die Reifenflanke. Fachleute sagen 3PMSF dazu. Die Übergangsfrist für Reifen, die nur „M+S“ tragen, endete am 1. Oktober 2024. Seitdem gelten solche Reifen bei Glätte nicht mehr als Winterreifen, auch nicht mit 7 mm Profil. Ganzjahresreifen zählen mit Symbol, ohne Symbol nicht.
Das gesetzliche Mindestprofil liegt wie bei jedem Pkw-Reifen bei 1,6 mm. Ich wechsle Winterreifen bei 4 mm, weil die Haftung auf Schnee darunter spürbar nachlässt. Wie Sie die Profiltiefe sauber messen, zeigt die Seite dazu.
Ein Sonderfall betrifft schnelle Autos. Passende Winterreifen gibt es dafür manchmal nur mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex, als das Fahrzeug erreicht. Das ist erlaubt, wenn der Reifen mindestens Q (160 km/h) trägt und im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber die Höchstgeschwindigkeit des Reifens nennt. Viele vergessen den Aufkleber, Gutachter suchen ihn als Erstes.
Ketten und Spikes: Schild 268 und ein Verbot mit einer Ausnahme
Schneeketten ersetzen in Deutschland keine Winterreifen. Vorgeschrieben sind sie nur dort, wo das Verkehrszeichen 268 steht, und dann gilt höchstens 50 km/h. Spikereifen sind verboten, die einzige Ausnahme ist das kleine deutsche Eck zwischen Lofer und Bad Reichenhall.
Bußgeld und Kontrolle: 60 bis 120 Euro, und der Halter zahlt mit
Das Bußgeld ist gestaffelt: 60 Euro und ein Punkt als Grundbuße, 80 Euro bei Behinderung, 100 Euro bei Gefährdung, 120 Euro nach einem Unfall. Dazu kommt die Halterhaftung. Wer als Halter die Fahrt mit ungeeigneten Reifen anordnet oder zulässt, zahlt 75 Euro und bekommt ebenfalls einen Punkt.
Teurer wird der Schadenfall, denn Versicherer fragen nach einem Glätteunfall früh nach der Bereifung. Im Februar 2025 begutachtete ich in Leonberg einen Skoda Octavia Combi mit 38 000 Kilometern, der bei Schneematsch auf der A 8 aufgefahren war. Der Fahrer hielt seine Ganzjahresreifen für winterfest: Auf der Flanke stand „M+S“, das Profil maß 6 mm. Das Alpine-Symbol fehlte. Die Schuldfrage war schnell geklärt, der Streit begann bei der Kasko. Der Versicherer kürzte die Erstattung für den eigenen Schaden um ein Drittel, weil die Reifen nicht als Winterreifen galten. Sechs Millimeter Profil, aber das falsche Zeichen.
Bei Glätte zählt nicht der Preis des Reifens und nicht sein Ruf. Es zählt ein Zeichen auf der Flanke, das die Polizei in zehn Sekunden prüft.
Praxis: Mietwagen, schwere Fahrzeuge und typische Fehler
Die Regel gilt auch für ausländische Fahrzeuge und für Mietwagen. Wohnmobile über 3,5 t behandelt die Vorschrift wie Pkw, sie brauchen Winterreifen an allen Rädern. Bei Lkw über 3,5 t sind es die Antriebs- und Lenkachsen. Motorräder sind ausgenommen.
Diese Fehler sehe ich in der Werkstatt am häufigsten:
- Ganzjahresreifen mit „M+S“, aber ohne Alpine-Symbol, in der Annahme, sie könnten ja Winter
- Winterreifen nur an der Antriebsachse, „bis zum Wochenende“
- Kein Aufkleber im Sichtfeld bei niedrigerem Geschwindigkeitsindex
- Ketten montiert, aber Sommerreifen darunter
Hinter der Grenze gelten andere Regeln. Wer über Tirol in die Alpen fährt, trifft auf die Winterreifenpflicht in Österreich mit 4 mm Profil. Die Schweiz kennt gar keine Pflicht, lässt Sie aber haften, wie die Winterreifenpflicht in der Schweiz zeigt. Auch in Böhmen genügen die deutschen 1,6 mm nicht, nachzulesen bei der Winterreifenpflicht in Tschechien. Mehrere Länder auf einer Strecke prüfen Sie im Reise-Check, alle 26 Länder führt die Übersicht zur Winterreifenpflicht in Europa auf.
Die Regeln auf einen Blick
| Regel | Wert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 2 Abs. 3a StVO |
| Art der Pflicht | situativ, das ganze Jahr |
| Anerkannte Kennzeichnung | Alpine-Symbol (3PMSF) |
| Mindestprofil | 1,6 mm, empfohlen 4 mm |
| Ketten | nur bei Verkehrszeichen 268, höchstens 50 km/h |
| Spikes | verboten |
| Bußgeld Fahrer | 60 bis 120 Euro, 1 Punkt |
| Bußgeld Halter | 75 Euro, 1 Punkt |
| Ausgenommen | Motorräder |
Stand Oktober 2026, ohne Gewähr, maßgeblich sind die nationalen Vorschriften.
Häufige Fragen
Gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland auch im Sommer?
Formal ja, die Pflicht kennt keinen Zeitraum. Sie greift aber nur bei winterlicher Glätte. Trifft Sie im Mai auf einer Brücke Reifglätte, müssten Sie Winterreifen fahren.
Reichen Ganzjahresreifen?
Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Ganzjahresreifen, die nur „M+S“ auf der Flanke haben, erfüllen die Pflicht seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr. Das Symbol muss an allen vier Rädern sitzen.
Zahlt die Versicherung nach einem Unfall mit Sommerreifen?
Sie kann kürzen und Ihnen eine Mitschuld zuordnen. Wie hoch die Kürzung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab, vor allem bei der Kasko.